Rolf Bauer
IT & Medien Centrum der TU Dortmund
August-Schmidt-Str. 12, GB V
44227 Dortmund
Tel. 0231/755-2090
Fax 0231/755-2731
E-Mail: rolf.bauer@tu-dortmund.de
Josef Hüvelmeyer
IT & Medien Centrum der TU Dortmund
August-Schmidt-Str. 12, GB V
44227 Dortmund
Tel. 0231/755-2144
Fax 0231/755-2731
E-Mail: josef.huevelmeyer@tu-dortmund.de
Im Verlauf der letzten Jahre hat sich die Informations- und Kommunikationstechnologie zu einer der zentralen Säulen für die Leistungsfähigkeit einer jeden modernen Universität entwickelt.
Betreiber der Kommunikations- und Datenverarbeitungsinfrastruktur der TU Dortmund ist das IT & Medien Centrum (ITMC), das auch die Dienste zu deren Nutzung anbietet. Um eine möglichst störungsfreie, ungehinderte und sichere Nutzung zu gewährleisten, wurden Grundregeln aufgestellt. Einrichtungen, Mitarbeiter und Studierende der TU Dortmund sind gehalten, die verschiedenen Regelungen zu beachten.
Fallweise treffen folgende Dokumente zu:
Der Dienstleistungskatalog beschreibt die Dienstleistungen des ITMC und gibt an, ob sie zur Grundversorgung gehören oder gesondert berechnet werden. Ein großer Teil der Dienstleistungen wird aus zentralen Mitteln als Grundversorgung finanziert und steht daher den Fakultäten, Einrichtungen und Mitgliedern der TU Dortmund zur freien Nutzung zur Verfügung. Aus Gründen der Gleichbehandlung oder der strategischen Steuerung müssen Dienstleistungen, die über den Rahmen der Grundversorgung hinausgehen, in Rechnung gestellt werden.
Der Dienstleistungskatalgog des ITMC ist Beschäftigten der TU Dortmund nach Anmeldung
mit dem persönlichen Uni-Account im myITMC-Portal zugänglich.
Das IT-Versorgungskonzept der TU Dortmund setzt sich aus einem allgemeinen Teil, für den das ITMC zeichnet, und aus einrichtungsspezifischen Teilen zusammen. Diese wurden in Abstimmung mit dem ITMC von den Einrichtungen erstellt.
Das IT-Versorgungskonzept der TU Dortmund und die einrichtungsspezifischen IT-Versorgungskonzepte
sind für Beschäftigte der TU Dortmund nach Anmeldung
mit dem persönlichen Uni-Account im myITMC-Portal zugänglich.
Hochschulen sind aufgrund verschiedener rechtlicher Auflagen verpflichtet, ein IT-Sicherheitskonzept zu erstellen. Im Jahr 2004 wurde eine
IV-Sicherheitsordnung in einem Arbeitskreis unter Beteiligung der IT-Beauftragten auf der Basis der damaligen Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI ) erarbeitet. Diese IV-Sicherheitsordnung wurde in der zuständigen Senatskommission diskutiert und verabschiedet, aber nicht endgültig in der Hochschule umgesetzt. Heutigen Ansprüchen an ein IT-Sicherheitskonzept genügt sie in mehrfacher Hinsicht nicht mehr.
Auftrag und Aufgabe des ITMC ist es, ein modernes IT-Sicherheitskonzept für die Hochschule zu erstellen, das den heutigen Anforderungen genügt. Ziel muss dabei nicht nur sein, die existierenden rechtlichen Auflagen zu erfüllen, sondern geeignete Strukturen zu schaffen und Verantwortlichkeiten zu regeln, um eine übergreifende Betrachtung des Themas Sicherheit und eine zuverlässige Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen zu etablieren.