Sprungmarken

Servicenavigation

Hauptnavigation


Sie sind hier:

Home > Home ITMC > About ITMC > Ordnungen

Bereichsnavigation

Kontakt

Rolf Bauer
IT & Medien Centrum der TU Dortmund
August-Schmidt-Str. 12, GB V
44227 Dortmund
Tel. 0231/755-2090
Fax 0231/755-2731
E-Mail: rolf.bauer@tu-dortmund.de

Josef Hüvelmeyer
IT & Medien Centrum der TU Dortmund
August-Schmidt-Str. 12, GB V
44227 Dortmund
Tel. 0231/755-2144
Fax 0231/755-2731
E-Mail: josef.huevelmeyer@tu-dortmund.de

Hauptinhalt

Ordnungen und Regelungen

Im Verlauf der letzten Jahre hat sich die Informations- und Kommunikationstechnologie zu einer der zentralen Säulen für die Leistungsfähigkeit einer jeden modernen Universität entwickelt.

Betreiber der Kommunikations- und Datenverarbeitungsinfrastruktur der TU Dortmund ist das IT & Medien Centrum (ITMC), das auch die Dienste zu deren Nutzung anbietet. Um eine möglichst störungsfreie, ungehinderte und sichere Nutzung zu gewährleisten, wurden Grundregeln aufgestellt. Einrichtungen, Mitarbeiter und Studierende der TU Dortmund sind gehalten, die verschiedenen Regelungen zu beachten.

Fallweise treffen folgende Dokumente zu:

Satzung

  • Satzung für das Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC)

Ordnungen

  • Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das HRZ der Universität Dortmund
    Diese Ordnung behält Gültigkeit, bis die sie ersetzenden Dokumente für das ITMC verabschiedet sind.
  • Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Medienzentrum der Universität Dortmund (MZ)
    Diese Ordnung behält Gültigkeit, bis die sie ersetzenden Dokumente für das ITMC verabschiedet sind.
  • Datenschutzerklärung des ITMC
    Das IT und Medien Centrum (ITMC) der Technischen Universität Dortmund nimmt den Schutz von personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die beim Besuch unserer Webseiten erhoben werden, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es gilt insbesondere das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) und das Telemediengesetz.

Regelungen

Dienstleistungskatalog

Der Dienstleistungskatalog beschreibt die Dienstleistungen des ITMC und gibt an, ob sie zur Grundversorgung gehören oder gesondert berechnet werden. Ein großer Teil der Dienstleistungen wird aus zentralen Mitteln als Grundversorgung finanziert und steht daher den Fakultäten, Einrichtungen und Mitgliedern der TU Dortmund zur freien Nutzung zur Verfügung. Aus Gründen der Gleichbehandlung oder der strategischen Steuerung müssen Dienstleistungen, die über den Rahmen der Grundversorgung hinausgehen, in Rechnung gestellt werden.

Der Dienstleistungskatalgog des ITMC ist Beschäftigten der TU Dortmund nach Anmeldung icon_schloss.png mit dem persönlichen Uni-Account im myITMC-Portal zugänglich. 

IT-Versorgungskonzept

Das IT-Versorgungskonzept der TU Dortmund setzt sich aus einem allgemeinen Teil, für den das ITMC zeichnet, und aus einrichtungsspezifischen Teilen zusammen. Diese wurden in Abstimmung mit dem ITMC von den Einrichtungen erstellt.

Das IT-Versorgungskonzept der TU Dortmund und die einrichtungsspezifischen IT-Versorgungskonzepte

  • 01_Fakultät für Mathematik
  • es fehlt: 02_Fakultät Physik
  • 03_Fakultät Chemie
  • 04_Fakultät Informatik
  • 05_Fakultät Statistik
  • 06_Fakultät Bio-und Chemieingenieurwesen
  • 07_Fakultät Maschinenbau (Vorabversion)
  • 08_Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
  • 09_Fakultät Raumplanung
  • 10_Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen
  • 11_Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
  • 12_Fakultät Erziehungswissenschaft undSoziologie
  • 13_Fakultät Rehabilitationswissenschaften
  • 14_Fakultät Humanwissenschaften und Theologie
  • 15_Fakultät Kulturwissenschaften (Vorabversion)
  • 16_Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften (Vorabversion)
  • 17_Universitätsbibliothek
  • 18_Hochschuldidaktisches Zentrum
  • 19_Sozialforschungsstelle (SFS)
  • 20_Zentrum für Weiterbildung (ZfW)

sind für Beschäftigte der TU Dortmund nach Anmeldung icon_schloss.png mit dem persönlichen Uni-Account im myITMC-Portal zugänglich.

 IT-Sicherheitskonzept

Hochschulen sind aufgrund verschiedener rechtlicher Auflagen verpflichtet, ein IT-Sicherheitskonzept zu erstellen. Im Jahr 2004 wurde eine icon IV-Sicherheitsordnung in einem Arbeitskreis unter Beteiligung der IT-Beauftragten auf der Basis der damaligen Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI ) erarbeitet.  Diese IV-Sicherheitsordnung wurde in der zuständigen Senatskommission diskutiert und verabschiedet, aber nicht endgültig in der Hochschule umgesetzt. Heutigen Ansprüchen an ein IT-Sicherheitskonzept genügt sie in mehrfacher Hinsicht nicht mehr.

Auftrag und Aufgabe des ITMC ist es, ein modernes IT-Sicherheitskonzept für die Hochschule zu erstellen, das den heutigen Anforderungen genügt. Ziel muss dabei nicht nur sein, die existierenden rechtlichen Auflagen zu erfüllen, sondern geeignete Strukturen zu schaffen und Verantwortlichkeiten zu regeln, um eine übergreifende Betrachtung des Themas Sicherheit und eine zuverlässige Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen zu etablieren.