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Sophos Download

Mit ihrem persönlichen Sophos Account aus dem ITMC erhalten Sie hier Ihr Sophos Programm.

 

DOWNLOAD der aktuellen Virensignaturen (IDE-Dateien)

DOWNLOAD der Sophos Programmversionen

Aus lizenzrechtlichen Gründen ist der Download der Programme geschützt. Durch Eingabe des Sophos  Account und  Passwort können sie auf die von Ihnen benötigten Sophos Programme zugreifen. Die Eingabe ist erst beim Zugriff auf die jeweilige Download-Datei erforderlich. Account und Passwort erhalten Sie bis auf  Weiteres kostenlos im Service Desk des ITMC.

Bitte lesen Sie den nachfolgenden Endverbraucherlizenzvertrag.

BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIE NACHFOLGENDE RECHTLICH BINDENDE VEREINBARUNG ZWISCHEN SOPHOS UND IHNEN. SOLLTEN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SEIN, SENDEN SIE BITTE SOFORT DIE SOFTWARE UND ALLE BEGLEITGEGENSTÄNDE (EINSCHLIESSLICH ALLER SCHRIFTLICHEN MATERIALIEN) ZUSAMMEN MIT DEM KAUFBELEG AN IHREN LIEFERANTEN ZURÜCK, GEGEN ERSTATTUNG DES VOLLEN KAUFPREISES. DURCH BRUCH DES SIEGELS AUF DER SOFTWAREVERPACKUNG BZW. DEN GEBRAUCH DER SOFTWARE ZEIGEN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES.  

1. DEFINITION

"Sohos" ist Sophos Plc. Die "Anlage" ist die Anlage (und Teil) dieser Vereinbarung. "Sie" sind der in der Anlage genannte Lizenznehmer. Die "Vereinbarung" ist diese Vereinbarung nebst Anlage. Das "Medium" ist die Compact Disk oder ein anderer Datenträger, der die Software enthält und welcher Ihnen von Sophos zur Verfügung gestellt worden ist. Das "Produkt" umfaßt das Medium, die Software und die Dokumentation, welche mit dem Medium bzw. der Software mitgeliefert werden. Die "Software" sind die Programme bzw. Dateiordner auf dem Medium. Die "lizenzierten Programme" sind solche Programme auf dein Medium, die in der Anlage aufgeführt sind. Die "Evaluierungsprogramme" sind Softwareprogramme, die nicht spezifisch als lizenzierte Programme aufgeführt sind. Die "Gebühr" bedeutet das von Ihnen für die lizenzierten Programme und für den laufenden Lizenzzeitraum entrichtete Entgelt. "Server" bedeutet einen Rechner, der Dateispeicher oder andere Datendienste tut andere Rechner in einem Netzwerk vermittelt.  

2. URHEBERRECHT

Sobald Sie das Produkt käuflich erworben haben, gehören Ihnen lediglich die Medien, auf denen die Software aufgespielt ist. Ihnen gehört nicht die Software selbst. Inhaberin der Software (im Sinne des Eigentums) ist ausschließlich Sophos. Die Software und die Begleitdokumentation sind Sophos gehörende Produkte und weltweit urheberrechtlich geschützt. Diese Vereinbarung betrifft lediglich die Gewährung einer Lizenz zum Gebrauch der lizenzierten Programme sowie einer Evaluierung von Evaluierungsprogrammen. Sie trifft jedoch keine Regelung über den Kauf des Mediums. 

 3. GEWÄHRUNG DER LIZENZ

Sophos gewährt Ihnen hiermit eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung des Produkts nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften.

3.1 Es ist Ihnen gestattet:
3.1.1 die lizenzierten Programme auf bzw. für die maximale Zahl von Rechnern zu nutzen, die in der Anlage aufgeführt sind (die "Rechneranzahl"), eingeschlossen maximal die angegebene Zahl von Servern; Gebrauch der Software auf einem Computer bedeutet für diese Zwecke, daß (a) sie für diese Zwecke in eine temporäre oder permanenten Speicher, einschließlich (ohne Begrenzung darauf) in eine Festplatte, CD oder einen anderen Datenträger gespeichert wird; oder (b) der Rechner in der Lage ist, auf ein anderes Programm (insbesondere Firewalls, Internet Gatewavs und E­Mail Gatewavs) zuzugreifen die in irgendeiner Weise auf die Funktion der Software zurückgreifen.
3.1.2 die Benutzung des Evaluierungsprogramms für die Zeit von nicht mehr also 90 Tagen innerhalb einer 180 Tageperiode, zum Zwecke der Evaluierung, entsprechend den Bedingungen des Evaluationslizenzdokumentes, welches in den Medien enthalten ist.
3.1.3 eine Kopie von der Software oder Teilen davon für Backupzwecke zu ziehen, vorausgesetzt, daß die Copyrightkennung von Sophos auf einer solchen Kopie der Software reproduziert wird.
3.1.4 die Möglichkeiten, die das Produkt vermittelt, zu nutzen, insbesondere Diskettensätze zu erstellen, die lizenzierte Programme enthalten. Die Zahl solcher Diskettensätze darf die Anzahl der zugelassenen Systeme nicht überschreiten.
3.1.5 das Produkt und Ihre Rechte unter dieser Vereinbarung auf Dauer an eine andere Person zu übertragen, vorausgesetzt, daß Sie sämtliche Kopien der Medien und der Dokumentation mit übertragen und alle vertraglichen Details für den Empfänger an Sophos mitteilen, und daß der Empfänger sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklärt und Sophos schriftlich hiervon unterrichtet.

3.2 Ihnen ist nicht gestattet:

3.2.1 die schriftliche Dokumentation, die das Produkt begleitet bzw. jegliche Benutzerdokumentation, die Online oder in einem elektronischen Format geliefert wird, zu kopieren oder zu übersetzen.
3.2.2 die Software unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleihen, zu kopieren (soweit nicht anderweitig in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet), zurückzuübersetzen, zu dekompilieren, disassemblieren, verändern, anpassen, übersetzen oder den Versuch zu unternehmen, den Quellcode des Programms herauszufinden oder aber abgeleitete Programme basierend auf der Software zu erstellen, soweit nicht zwingend durch gesetzliche Vorschriften erlaubt. 
 4. ANNAHME
Durch den Gebrauch des Produkts oder Teilen davon erkennen Sie an, daß Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen und akzeptiert haben.  
5. GEWÄHRLEISTUNGEN
Als Inhaberin des Urheberrechts an der Software gewährleistet Sophos Ihnen gegenüber für einen Zeitraum von 90 Tagen seit Datum des Kaufs (die Gewährleistungsperiode) lediglich, daß die lizenzierten Programme im wesentlichen in Übereinstimmung mit der Begleitdokumentation während der Gewährleistungsperiode laufen (vorausgesetzt, daß die lizenzierten Programme ordnungsgemäß auf dem Rechner und dem Betriebssystem benutzt werden, für das sie entwickelt worden sind ­siehe Anlage), und daß die Dokumentation ausreichend den Betrieb der lizenzierten Programme in allen wesentlichen Hinsichten beschreibt. Soweit Sophos schriftlich von einer Verletzung der Garantie während der Gewährleistungszeit in Kenntnis gesetzt worden ist, beschränken sich die Haftung von Sophos und Ihre Anspruche darauf, nach Option von Sophos die lizenzierten Programme und /oder ihre Dokumentation innerhalb einer vernünftigen Zeit zu korrigieren oder zu ersetzen, oder eine Rückerstattung der Gebühr zu gewähren bzw. zu veranlassen Zug um Zug gegen die Rückgabe des Produkts und des Kaufbelegs. Gegenstände, die im Austausch nach den Bedingungen dieser Gewährleistung geliefert werden, unterliegen einer Gewährleistung nach den Maßgaben der vorstehenden Vorschriften für die Restlaufzeit der ursprünglichen Gewahrleistungsperiode. 
 6. KEINE SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN
 Mit Ausnahme der ausdrücklichen Gewährleistungen gemäß vorstehender Ziffer 5, übernimmt bzw. macht Sophos keine Gewährleistungen, Zusicherungen, Erklärungen oder Behauptungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend gemäß Gesetz oder anderweitig, mit Bezug auf die Software. SOPHOS SCHLIESST HIERMIT JEDWEDE STILLSCHWEIGENDE ZUSAGEN, BEDINGUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN (INSBESONDERE DER HANDELBARKEIT, QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK) AUS. Sophos gewährleistet insbesondere nicht, daß das Produkt Ihren Anforderungen entspricht oder daß der Betrieb des Produkts frei von Fehlern ist, ununterbrochen läuft, oder daß Defekte des Produkts korrigiert werden. In Anbetracht der Natur des lizenzierten Programms wird eine "Jahr 2000­Ubereinstimmung" nicht gewährleistet
7. HAFTUNGSBEGRENZUNG
7.1 Sie erkennen hiermit an, daß die Gebühr auch eine Verteilung von Risiken dieser Vereinbarung widerspiegelt und überdies Sophos keine Kontrolle darüber hat, wie das Produkt von Ihnen genutzt wird. Sie laden und gebrauchen das Produkt auf Ihr eigenes Risiko, und in keinem Fall ist Sophos Ihnen gegenüber verantwortlich für direkte oder Folgeschäden oder sonstige Verluste jeder Art (mit Ausnahme von Personenschäden oder Todesfällen, die durch die Fahrlässigkeit von Sophos verursacht sind), insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Ausbleiben von Verträgen, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von oder Änderungen von Daten oder der Fähigkeit, das Produkt zu nutzen, wodurch auch immer verursacht und wie auch immer entstehend, nach welchen Anspruchsgrundlagen (Vertrag oder Delikt) auch immer, insbesondere basierend auf Fahrlässigkeit oder sonstigen Umständen, es sei denn, etwas anderes wird ausdrücklich hierin vorgesehen.
Sie erkennen an, daß in Anbetracht der Tatsache, daß Viren regelmäßig geschaffen und verbreitet werden, die lizenzierten Programme lediglich beabsichtigen, bestimmte bekannte Viren zu entdecken, und Sophos gewährleistet nicht, daß die lizenzierten Programme alle Viren entdecken, die auf Ihrem Computersystem, Netzwerk oder Server angesiedelt sind. Überdies können falsche Virusentdeckungen vorkommen und Sie sollten im Zweifel Sophos oder Ihren Händler kontaktieren, um festzustellen, ob eine positive Virusmeldung korrekt ist.
7.2 Sollte ein Ausschluß, eine Begrenzung oder andere Vorschrift in dieser Vereinbarung unwirksam sein oder von einem Gericht für unwirksam erklärt werden und Sophos hierdurch verantwortlich werden für einen Verlust oder Schaden, der rechtlich zulässig begrenzt werden kann, wird diese Haftung, ob nach Vertrag, Delikt oder anderen Vorschriften, begrenzt auf das niedrigere der von Ihnen bezahlten Gebühr oder des Sophos­Listenpreises für das Produkt.
8. DAUER
 Diese Vereinbarung ist gültig ab dem Moment der Annahme gemäß § 4 und bleibt in Kraft entweder bis zum Auslaufdatum der Lizenz, welches in der Anlage angegeben ist oder bis zur Beendigung gemäß den nachfolgenden Vorschriften, was immer als erstes eintritt. Wenn Sie Ihre Lizenz erneuern wollen nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung, kontaktieren Sie bitte Ihren Händler oder Sophos und entrichten Sie die entsprechende Erneuerungsgebühr. Ihre Verpflichtungen betreffend der gewerblichen Schutzrechte und vertraulichen Informationen von Sophos bleiben auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus wirksam.
9. US GOVERNMENT RESTRICTED RIGHTS
Sollten Sie einer Behörde oder einem anderen Bereich der US­amerikanischen Regierung angehören, wird die Software und ihre Dokumentation unter den folgenden beschränkten Rechten ausgeliefert: Gebrauch, Vervielfältigung und Veröffentlichung unterliegen den Beschränkungen gemäß Ziffer (C)(i)(ii) der Klausel Rights in Technical Data and Computer Software ('Rechte an technischen Daten und Computer Software´ des DFARS 252.227­7013 und Ziffer (C)(1) und (2) der Klausel Commercial Computer Software ­Restricted Rights ('Kommerzielle Computer Software­beschränkte Rechte') des 48 CFR 52.227­19, soweit diese zutreffen.
10. EXPORTKONTROLLE
Sie werden keine Produkte zum Gebrauch in irgendeinem Land in Verletzung des Rechts der Vereinigten Staaten oder irgendeines solchen Landes versenden oder umleiten oder bewußt eine solche Versendung oder Umleitung erlauben.
Unbeschadet des Vorstehenden erkennen Sie an, daß der Re­Export des Produkts durch Sie dem United States Export Administration Act von 1979 in der jeweils geltenden Fassung unterfallen kann sowie den nach diesem Gesetz erlassenen Vorschriften. Sie stellen Sophos von jeden Ansprüchen, Verlusten, Haftungen und Schäden frei, die Sophos dadurch erleidet, daß Sie die Vorschritten dieses Abschnitts verletzen.
11. BEENDIGUNG
Sie können diese Vereinbarung jederzeit beenden, indem Sie das Produkt und sämtliche Kopien davon zerstören. Diese Vereinbarung und Ihre Rechte nach dieser Vereinbarung werden ebenso mit sofortiger Wirkung beendet, wenn Sie irgendwelche Bestimmungen oder Bedingungen der Vereinbarung nicht befolgen oder einem Konkurs­ oder Vergleichsverfahren unterfallen.
Mit Beendigung müssen Sie das Produkt und alle Kopien davon zerstören. Innerhalb eines Monats nach Beendigung dieser Vereinbarung müssen Sie eine schriftliche Bestätigung über die Zerstörung des Produkts und aller Kopien oder Teile davon durch Sie an Sophos senden.
12. VERTRAULICHKEIT
Das Produkt kann vertrauliche Informationen enthalten, die geheim sind und für Sophos von Wert. Sie dürfen vertrauliche Informationen weder gebrauchen noch weitergeben, ausgenommen in strikter Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung. Sophos behält sich vor, Details dieser Vereinbarungen an dritte Parteien zum Zwecke der Bewerbung von Produkten und der Öffentlichkeitsdarstellung zu geben.
13. ALLGEMEINES
13.1 Kein Wiederverkäufer, Händler oder Vertreiber, von dem Sie das Produkt gekauft haben, ist von Sophos als Erfüllungsgehilfe oder Agent beauftragt oder bevollmächtigt. Keine der genannten Personen hat Vollmacht, weder ausdrücklich noch stillschweigend, mit Ihnen für Sophos in eine Vereinbarung einzutreten oder Ihnen gegenüber Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien abzugeben oder diese Vereinbarung abzuändern, oder sonst Sophos in irgendeiner Weise zu binden.
13.2 Soweit Sophos die Durchsetzung bestimmter Klauseln dieser Vereinbarung unterläßt, bewirkt dies nicht einen Verzicht auf irgendwelche Rechte von Sophos aus der Vereinbarung.
13.3 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit von Teilen dieser Vereinbarung berührt nicht die Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.
13.4 Soweit Sie eine schriftliche Softwarelizenzvereinbarung mit Sophos den Gebrauch des Produkts betreffend unterzeichnet haben, gehen die Vereinbarungen eines solchen Vertrages den Vereinbarungen dieser Vereinbarung im Konfliktfall vor. Ansonsten stellt diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien mit Bezug auf das Produkt und seine Lizensierung dar und löst jedwede sonstigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Erklärungen in Hinsicht auf das Produkt ab.
13.5 Die Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung dieser Vereinbarung unterfällt dem englischen Recht und die englischen Gerichte sind für sämtliche Streitigkeiten aus der Vereinbarung ausschließlich zuständig. Sophos darf Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz auch in Gerichte anderer Jurisdiktionen einbringen. Die englische Version dieser Vereinbarung geht Versionen in irgendeiner anderen Sprache vor. Jedwede Mitteilungen oder Erklärungen, die gegenüber Sophos in schriftlicher Form zu erfolgen haben, oder jedwede Fragen, die diese Vereinbarung betreffen, wollen Sie bitte richten an The Contracts Manager, Sophos Fit, The Pentagon, Abingdon, OX 14 3YP, Vereinigtes Königreich.