Service Desk des ITMC
August-Schmidt-Straße 12
Campus Süd, Geschossbau V, Raum 107a
Telefon: 0231 / 755 - 2444
E-Mail: service.itmc@tu-dortmund.de
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Privattelefonie mit einer CallingCard durch Nutzung der Diensttelefone der TU Dortmund.
Das Führen von Privatgesprächen über die Telekommunikationsanlage wird ab dem 01.06.2009 nur noch über eine sogenannte CallingCard zulässig sein. Die Kennziffer ″8″ für Privatgespräche wird dann gesperrt. Damit entfällt für die TU Dortmund die aufwändige Gebührenerfassung und -abrechnung für Privatgespräche. Dringende private Telefongespräche können jedoch weiterhin bei Nutzung einer privat erworbenen CallingCard abgewickelt werden.
CallingCards sind Guthabenvorauszahlungen, die von verschiedenen Telekommunikationsanbietern zu unterschiedlichen Konditionen angeboten werden. Man erwirbt mit der Karte eine vorausbezahltes Gesprächsguthaben, das abtelefoniert werden kann, bis das Guthaben erschöpft ist.
Zur Nutzung der Karte sind keinerlei technische Vorrichtungen am Diensttelefon nötig, da das Guthaben einer CallingCard nicht auf der Karte selbst, sondern direkt beim Anbieter gespeichert wird. Die Einwahl zum Anbieter erfolgt über eine für die TU Dortmund kostenfreie Einwahlrufnummer (z.B. 0800–). Die Gespräche werden dann direkt über ein individuelles CallingCard-Benutzerkonto des Anbieters abgerechnet. Dazu müssen Sie sich mit Ihrer Kartennummer (PIN) identifizieren.
Die Karte selber hat keine Funktion. Daher gibt es immer mehr CallingCards, die nur virtuell vorhanden sind. Dabei erhält der Kunde lediglich eine E-Mail mit der Einwahlrufnummer und der PIN.
Wenn Sie sich für die Karte eines Anbieters entschieden haben, müssen Sie diese mit einem Startguthaben aufladen.
Alle notwendigen Angaben und Nummern finden Sie auf der Karte selbst. Heben Sie daher die Karte geschützt auf. Gehen Sie wie folgt vor:
Hinweise:
Die Dienstanbieter geben durch einen automatischen Ansagedienst jeweils einen Überblick über das Restguthaben bzw. die Restgesprächszeit der Karte.
Die aktuellen Preislisten für die Verbindungsdaten verschiedener Anbieter sind im Internet abrufbar.
Zu berücksichtigen ist, wie hoch der Mindestaufladebetrag der Karte ist.
Es sollten weder Einwahl-, Erhaltungs- noch sonstige Gebühren anfallen. Die Karte sollte uneingeschränkt zur Verfügung stehen, also keiner Laufzeitbeschränkung unterliegen. Das Guthaben sollte zu keinem Zeitpunkt verfallen, also unbegrenzt nutzbar sein. Prüfen Sie, in welchem Takt die abtelefonierten Minuten abgerechnet werden. Es sollte kein Mindestumsatz verlangt werden.
Zusätzliche Hinweise für Mitarbeiter/innen der TU Dortmund (mit Anmeldung!).
Hier finden Sie eine Sammlung der bisher häufig gestellten Fragen zur CallingCard.
Für weitere Fragen steht Ihnen seitens des ITMC der Service Desk (service.itmc at tu-dortmund.de?subject=Fragen zur CalingCard) zur Verfügung.